Leihrad beschädigt - Haftpflichtversicherung zahlt nicht

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Helmut
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Leihrad beschädigt - Haftpflichtversicherung zahlt nicht

Beitragvon Helmut » 05.01.2008, 03:32

Weil Lilas Rad wegen komplizierter Defekte für Wochen beim Händler stand, hatte die <a href="http://forum.helmuts-fahrrad-seiten.de/ ... .php?t=848" target="_blank">Luftpumpe Hamburg</a> ihr großzügig ein flottes Vorführrad vom Typ <a href="http://www.steppenwolf-bikes.com/steppe ... #bikeAnker" target="_blank">Steppenwolf Tao Light Lady</a> ausgeliehen. Das Rad verfügt in der Crossversion ab Werk über keinen Ständer, ist somit nicht alltagstauglich, jedenfalls nicht, wenn man achtlos damit umgeht. Lila lehnte es am Alsterfleet an einem Pfeiler aus Stein. Eine Boe erfasste es, der Lenker drehte sich und das Rad schrubbte Sattelrohr gegen Stein ruckelnd gen Boden. Tiefe, hässliche Schrammen im Lack waren die Folge.

Diesen Vorfall hab ich meiner Versicherung erzählt, fragte, ob sie für den Schaden aufkommen würde. Es kam ein klares "Nein". Geliehene Gegenstände werden wie Eigentum angesehen. Aus Sicht der Haftpflichtversicherung ist es so, als ob sie ihr eigenes Rad demoliert hätte.

Am nächsten Tag rief abends die <a href="http://forum.helmuts-fahrrad-seiten.de/ ... .php?t=848" target="_blank">Luftpumpe Hamburg</a> an. Lilas Rad war abholbereit. "Bring das andere mit, ich hab's grad verkauft", erzählte mir der freudig erregte Christian. Ich war geschockt. Erst am nächsten Tag mochte ich ihm beichten, was wir damit angestellt hatten. Christian trug es mit Fassung, wird nun den Interessenausgleich zwischen Käufer, Verkäufer und uns herstellen.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Beitragvon Heide-Biker » 05.01.2008, 10:17

Hallo Helmut,

es war schon immer so, dass geliehene Sachen nicht über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Man würde sonst auch Tür und Tor dem Versicherungsbetrug öffnen. Immer dann wenn ein Schaden auftritt würde man es ja sonst über die Haftpflichtversicherung des Kumpels abwickeln. Es gibt auch immer viel Streit wenn ausgeliehene Gegenstände wie Autos, Mopeds oder Bikes kaputt gehen. Wer zahlt? Da kann man mit seinem besten Kumpel Streß bekommen wenn der Schaden nicht ausgeglichen wird.

Ich leihe mir ungern etwas aus, um diesen Ärger zu vermeiden. Meist müssen an dem geliehenen Objekt viel aufwendigere Reparaturen ausgeführt werden, als man es selber an seinem Eigentum veranlassen würde. Man kann an dem eigenen Bike auch mal mit einer Schramme leben.

Wobei ein Ersatzrad aus der Werkstatt sollte kein Problem sein. Hier erwarte ich eine kulante Regelung.

Bitte berichte doch mal welche Regelung hier geschaffen wurde.
siehe auch: www.Radsportler-helfen-Nils.de
siehe auch: www.Heide-Biker.blogspot.com
siehe auch: www.Team-Mainplan.de

Viele Grüße aus der Nordheide

Karsten Niemann
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Haftpflichtversicherung zahlt nicht

Beitragvon Helmut » 05.01.2008, 23:27

Heide-Biker hat geschrieben:es war schon immer so, dass geliehene Sachen nicht über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind... Bitte berichte doch mal welche Regelung hier geschaffen wurde.
Moin Karsten,

Du hast ja Recht. Ich hatte auch nach kurzer Zeit meinen Seelenfrieden damit geschlossen. Im ersten Moment hatte ich es mir allerdings anders gedacht.

Ich glaube, dass viele Inhabern einer Haftpflichtversicherung sich darüber nicht im Klaren sind. Denen galt mein Text.

Was dabei raus gekommen ist, werd ich berichten, sobald das Rad verkauft ist. Ich weiß ja nicht mal, ob das Mädel es überhaupt noch kaufen mochte.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.

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